Für das Errichten, die Instandhaltung und das Betreiben von Infrastruktureinrichtungen, von Gebäuden und baulichen Anlagen in den Grenzen des Chemieparks Bitterfeld-Wolfen sind firmenübergreifende Regelungen erforderlich. Die Chemiepark Bitterfeld-Wolfen GmbH (CPG) sowie weitere Unternehmen, welche für die Dienstleistungen am Standort die Verantwortung tragen, haben dazu Richtlinien erlassen. Der Geltungsbereich schließt die Unternehmen ein, die im Auftrag der CPG oder Dritter auf Grundstücken der CPG Investitions- bzw. Instandsetzungsmaßnahmen an Infrastruktureinrichtungen, Gebäuden und baulichen Anlagen durchführen.